Bahnordnung nach FN


Bahnbezeichnung

Einheitliche Bahnbezeichnungen und Regeln dienen der allgemeinen Verständigung.

Ein Viereck zum Reiten von Dressurprüfungen kann zwei verschiedene Größen haben

(20 x 40 m oder 20 x 60 m). Üblicherweise wird in der Grundausbildung und beim Reiten

von Aufgaben der Klassen E/A/L auf einem 20 x 40 m Viereck geritten.

 

Die Markierungen sind wie folgt:

  • Die Buchstaben A und C kennzeichnen jeweils die Mitte der kurzen Seiten.
  • B und E (auch als H/B-Punkte = halbe Bahnpunkte bezeichnet) befinden sich Mitte der langen Seiten.
  • D und G befinden sich auf der Mittellinie, jeweils zwischen den Wechselpunkten.
  • Die 4 Wechselpunkte (M, F, K, H) sind jeweils 6 m von der kurzen Seite entfernt.
  • Zusätzlich müssen die Zirkelpunkte mit einem Punkt (.) gekennzeichnet werden.
  • Der Mittelpunkt wird mit X bezeichnet. Er ist auch der siebte Zirkelpunkt.

Bahnordnung

Die Bahnordnung gewährleistet, dass die Reiter auf Übungsplätzen und in Reithallen gemeinsam ohne gegenseitige Behinderung üben und trainieren können. Folgende Bahnregeln müssen jedem Reiter bekannt sein: Vor dem Betreten einer Reitbahn, bzw. vor dem Öffnen der Tür vergewissert sich der Eintretende mit dem Ruf ,,Tür frei“ und durch Abwarten der Antwort des in der Bahn befindlichen Reitlehrers oder Reiters ,,Tür ist frei“, dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann. Das gleiche gilt für das Verlassen der Bahn.

 

Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten etc. erfolgt stets in der Mitte eines Zirkels oder auf der Mittellinie.

 

Von anderen Pferden ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand nach vorne bzw. Zwischenraum zur Seite von mindestens. 3 Schritten (ca. 2,50 m) zu halten.

 

Schrittreitende oder pausierende Reiter lassen trabenden oder galoppierenden Reitern den Hufschlag frei (Arbeitslinien). Es sollte erst auf dem 2. Hufschlag zum Schritt oder Halten durch pariert werden.

 

Reiter auf dem Zirkel geben Reiter auf dem 1. Hufschlag das Vorrecht: ,,Ganze Bahn“ geht vor ,,Zirkel“. Dies gilt auch, wenn auf beiden Händen durcheinander geritten wird.

 

Wird gleichzeitig auf beiden Händen geritten, ist rechts auszuweichen. Den auf der linken Hand befindlichen Reitern gehört der Hufschlag, nicht jedoch, wenn sie auf dem Zirkel reiten (siehe vorherige Regel).

 

Wird auf einer Hand geritten und Handwechsel angeordnet, bleiben die Reiter, die bereits den neuen Hufschlag erreicht haben, auf dem Hufschlag. Reiter, die den Handwechsel noch durchführen, weichen ins Bahninnere aus. Longieren von Pferden auf dem Übungsplatz oder in der Reitbahn ist nur mit Einverständnis aller anwesenden Reiter gestattet. Während des Reitunterrichts sollte nicht longiert werden, ebenfalls nicht, wenn mehr als 2 Reiter gleichzeitig trainieren.