Arbeitsstundenregelung


 

Zur Erhaltung und Instandsetzung der Vereinsanlage, wie auch eines intakten Vereinslebens, ist es erforderlich, dass die Reitanlage durch Arbeitseinsätze instandgesetzt bzw. instandgehalten wird. Von den aktiven Mitgliedern des Vereins sind daher Arbeitsstunden zu erbringen:

 

 

Ab 10 – 13 Jahren                  8 Stunden pro Kalenderjahr
Ab 14 Jahren                       12 Stunden pro Kalenderjahr

 

 

Aktive Mitglieder des Vereins sind solche Mitglieder, welche die Anlage des Vereins sowie seine Einrichtungen nutzen (auch nur stundenweise zu Veranstaltungen bzw. Unterricht) und für den Peiner Reit- und Fahrverein auf Turnieren starten.

 

 

Eine Änderung der Mitgliedschaft von aktiv in passiv geschieht nicht automatisch, sondern muss dem Verein schriftlich mitgeteilt werden.

 

 

Passive Mitglieder werden gebeten, auf freiwilliger Basis, ihre Arbeitskraft dem Verein zur Verfügung zu stellen.

 

 

Bei der Teilnahme an einem Arbeitseinsatz oder einer Veranstaltung werden die Stunden nach Abschluss in eine Liste eingetragen, die im Verein geführt wird.

 

 

Wenn z.B. Handtücher oder Schabracken gewaschen werden, sollten diese wochentags zwischen 15 und 20 Uhr zurückgebracht werden. Ihr teilt dem Vorstand mit, wie viele Maschinen Wäsche ihr gewaschen habt, welcher dann die Arbeitsstunden einträgt. Bitte die gewaschenen Sachen wieder in die Schränke räumen, in die sie gehören 😊. Wir benötigen auch immer Hilfe beim Heu- und Strohabladen. Wer dabei helfen möchte (ab 14 Jahren), kann sich bei Andrea Dietsch melden. Sie nimmt euch dann in die WhatsApp-Gruppe auf, in der die Termine bekannt gegeben werden. Für dreimal Helfen wird eine Arbeitsstunde gutgeschrieben.

 

 

Die nicht geleisteten Arbeitsstunden werden jedem aktiven Mitglied am Ende des Jahres in Rechnung gestellt. Ein Übertrag zu viel geleisteter Arbeitsstunden in das Folgejahr ist nicht möglich.

 

 

10 – 13 Jahre                5,00 €
14 – 17 Jahre                7,50 €
Ab 18 Jahren              10,00 €

 

 

Die möglichen Arbeitsstunden sind in der Reithalle ausgehängt, werden per Newsletter mitgeteilt und sind im Terminkalender unserer Internetseitseite einsehbar.

 

 

Über eine Befreiung von der Arbeitsverpflichtung aus besonderen Gründen (z.B. länger währende Erkrankung) entscheidet der Vorstand.

 

 

Beispiele für Tätigkeiten auf die Arbeitsstunden angerechnet werden:

 

  • Teilnahme an ausgehängten Arbeitseinsätzen.
  • Helfen bei Veranstaltungen (Turnier, Zelten für Kinder, Reiter-Rallye)
    Hierbei sind 3 Std. verpflichtend für jedes aktive Mitglied.
    (Mitgliederbeschluss vom 04.03.2011)
    .
  • Handtücher waschen (1 Std.).
  • Schabracken, Satteldecken und Decken waschen (1 Std.).

Tätigkeiten wie das Warten auf Trockner oder Waschmaschine, Hallenpflege und das Säubern der Theke im Clubraum sowie das Ausräumen des Geschirrspülers werden nicht angerechnet. Nach vorheriger Absprache mit den Verantwortlichen können auch andere Tätigkeiten angerechnet werden.