Betriebs- und Reitordnung


Wo viele Menschen zusammenkommen, sind Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Betriebs- und Reitordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen. Vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern.

 


 

  1. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Hilfspersonen beruhen.
  3. Jeder Nutzer / Einsteller muss eine Haftpflichtversicherung für sein Pferd abschließen sowie sein Pferd regelmäßig impfen (insbesondere Influenza) und entwurmen.
  4. Vereinseigentum bitte sorgfältig behandeln, dazu gehört auch das Säubern und aufräumen nach Gebrauch. Beschädigungen oder Verluste werden sofort dem Vorstand gemeldet und ggf. ersetzt.
  5. Den Clubraum soll jeder so hinterlassen, wie er ihn vorgefunden hat oder sauberer. Gebrauchte Gegenstände wie z. B. die Kochplatte oder Teller bitte wieder sauber an ihren Platz zurückstellen.
  6. Wer den Waschplatz benutzt, trägt dafür Sorge, dass keine Hinterlassenschaften der Pferde, egal welcher Art, liegen bleiben. Der Abfluss muss ständig frei von Stroh, Laub, Sand usw. sein, damit er nicht verstopft.
  7. Auf dem gesamten Gelände besteht ein Leinenzwang für Hunde. Hinter-lassenschaften der Tiere werden umgehend beseitigt.
  8. In allen Stallgebäuden sind das Rauchen sowie der Umgang mit offener Flamme strikt untersagt. Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammern, Heu-/Strohboden und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.
  9. Die Benutzung der Hindernisse steht jedem Reiter frei, jedoch haftet er für jegliche Schäden, die er oder das von ihm trainierte Pferd verursacht. Schäden werden sofort gemeldet. Jeder Benutzer stellt die Sachen ordnungsgemäß und sauber dahin zurück, woher er sie geholt hat. Bei Nutzung der Hindernisstangen auf dem Springplatz werden diese nach jeglichem Gebrauch wieder auf die Ständer/Auflagen gelegt, sonst verfaulen diese in kürzester Zeit.
  10. In den Reitbahnen gelten die allgemein üblichen Bahnregeln. Jeder Nutzer informiert sich über diese eingehend. Longieren in den Reitbahnen ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird und die anwesenden Reiter einverstanden sind. Also bitte jedes Mal nachfragen! Wird jedoch ein Pferd longiert, bevor Reiter die Halle nutzen, müssen die Nachfolgenden Rücksicht nehmen.
  11. Bitte auch bei der Nutzung von Stangen und Cavalettis so verfahren. Nach dem Longieren wird der Longier-Zirkel und der Standort des Longen-Führers geharkt. Pferdeäpfel müssen vor und nach der Arbeit mit dem Pferd vom Reitplatz, der Reithalle und auf allen zur Anlage gehörigen Wegen entfernt werden. Das freie Laufenlassen von Pferden in der Reithalle ist verboten.
  12. Die Putzplätze und Stallgassen werden grundsätzlich vor und nach dem Reiten gefegt. Die Stallgasse ist kein Lagerplatz. Putzkisten und andere Dinge werden nach der Benutzung weggeräumt. Auf den Deckenhalter gehören nur Decken, Halfter mit Strick gehört an den jeweiligen Haken. Zusätzlich können Möhren in einem geschlossenen Behälter dort stehen. Besen, Heugabeln usw. werden nach der Benutzung wieder in die Halterungen zurückgestellt, damit der nächste nicht danach suchen muss.
  13. Die Pferde dürfen nicht an den Gitterstäben der Boxen oder den Wasserleitungen angebunden werden. Es versteht sich von selbst, dass man Pferde nicht am Zügel anbindet oder unbeaufsichtigt stehen lässt. Pferde, die im Hallenvorraum angebunden sind, müssen unter Aufsicht sein.
  14. Reitbahn und Außenplätze werden in korrektem Zustand verlassen! Es wird abgeäppelt und sich gegebenenfalls an weiteren Hallenpflegemaßnahmen beteiligt. Im Unterricht und bei Vereinsveranstaltungen ist das Reiten ohne normgerechte Reitkappe nicht erlaubt.
  15. Die Reitanlage steht grundsätzlich zur Verfügung. Sperrungen wegen erforderlichen Arbeiten und bei Veranstaltungen werden durch einen Aushang oder per Newsletter bekannt gegeben.
  16. Der Letzte, der abends die Stallungen verlässt, verschließt die Sattelkammern und löscht die Lichtquellen. Ab 22:00 Uhr herrscht absolute Stallruhe.
  17. Auch wir möchten Strom und Wasser sparen, daher bitte das Licht nur so lange brennen lassen, wie es benötigt wird. Das Waschen der Pferde wird grundsätzlich auf die notwendige Dauer beschränkt.
  18. Das Betreten fremder Boxen sowie das Füttern fremder Pferde sind streng verboten. Nur mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer kann dies gestattet werden.
  19. Der Stromzaun darf nur im Notfall ausgeschaltet werden. Alle Stromverbindungen der Paddocks und Weiden sind geschlossen zu halten, da ansonsten die Stromverbindung unterbrochen wird und die Sicherheit der Pferde somit nicht mehr gewährleistet ist.
  20. Der Reitplatz ist im Eingangsbereich mit aufliegenden Stangen gesichert. Die Stangen dürfen nur für die Durchfahrt mit dem Trecker kurzfristig entfernt werden. Pferde und Schubkarren sind durch die Schleuse zu führen.
  21. Die Beregnung des Reitplatzes und des Dressurvierecks ist bei Notwendigkeit von jedem Mitglied selbst zu erledigen. Es gilt grundsätzlich Beregnen vor Reiten. Die Reiter haben sich vor der Nutzung des Reitplatzes / Dressurvierecks davon zu überzeugen, dass es beim Reiten nicht staubt. Nicht beregnete Reitplätze, die stauben, sind als gesperrt zu betrachten.
  22. Fremde Sättel, Schränke und Futtermittel etc. sind für Jeden grundsätzlich TABU!
  23. Jeder ist für die Entsorgung des Mülls, den er selbst verursacht, verantwortlich. D. h., alle nehmen leere Verpackungen, Medikamentenreste, kaputtes, nicht mehr benötigtes Reitzubehör etc. mit nach Hause und entsorgt es dort. Organischer Müll darf auf den Mist. Ein zwischenlagern des Mülls im Stall ist nicht erwünscht. Kleinmüll wie z. B. Süßigkeiten Papier wird in den Tonnen entsorgt und nicht liegen gelassen.
  24. Der Unterricht von fremden Reitlehrern, auch Privatpersonen in dem Reitbetrieb, bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.
  25. Pferdetransporter dürfen nur zum Zwecke des Auf- und Abladens (max. 90 Minuten) auf dem Wendeplatz abgestellt werden.
  26. Gegenseitiges Miteinander: Alle Vereinsmitglieder verhalten sich so, dass sich niemand persönlich beleidigt fühlen darf, was im speziellen heißt, dass keine Schimpfwörter, welche die guten Sitten verletzen, fallen sollten. Missverständnisse, Differenzen oder Kritik werden sachlich und mit demjenigen, den es betrifft, geklärt.